Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: IMR 2013, 313
Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR),
Jahrgang: 2013, Seite: 313
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
IMR 2013, 313:
Bundesgerichtshof, Urteil vom05.06.2013
- VIII ZR 287/12 -
Trittschallschutz und Luftschallschutz einer Wohnung müssen den zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Normen entsprechen
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, welcher Maßstab anzulegen ist, um zu beurteilen, ob eine Mietwohnung in schallschutztechnischer Hinsicht einen Mangel aufweist. Das Gericht entschied, dass bei Fehlen einer vertraglichen Abrede eine Mietwohnung in einem älteren Gebäude in schallschutztechnischer Hinsicht keinen Mangel aufweist, sofern der Tritt- und der Luftschallschutz den zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Normen entsprechen. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle IMR 2013, 313 wird teils auch als „IMR 13, 313“, „IMR 2013, S. 313“ oder „IMR 13, S. 313“ zitiert.