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Donnerstag, 21. November 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: IMR 2013, 313

Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR),
Jahrgang: 2013, Seite: 313

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
IMR 2013, 313:

Bundesgerichtshof, Urteil vom05.06.2013
- VIII ZR 287/12 -

Trittschallschutz und Luftschallschutz einer Wohnung müssen den zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Normen entsprechen

Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, welcher Maßstab anzulegen ist, um zu beurteilen, ob eine Mietwohnung in schall­schutz­technischer Hinsicht einen Mangel aufweist. Das Gericht entschied, dass bei Fehlen einer vertraglichen Abrede eine Mietwohnung in einem älteren Gebäude in schall­schutz­technischer Hinsicht keinen Mangel aufweist, sofern der Tritt- und der Luftschallschutz den zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Normen entsprechen. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle IMR 2013, 313 wird teils auch als „IMR 13, 313“, „IMR 2013, S. 313“ oder „IMR 13, S. 313“ zitiert.