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Donnerstag, 21. November 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: IMR 2013, 314 (Michael J. Schmid)

Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR),
Jahrgang: 2013, Seite: 314, Entscheidungsbesprechung von Michael J. Schmid

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
IMR 2013, 314 (Michael J. Schmid):

Bundesgerichtshof, Urteil vom29.05.2013
- VIII ZR 285/12 -

Unwirksame Mietvertragsklausel zu Renovierungskosten: "Berechnungs­grundlage [für Renovierungskosten] ist der Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts"

Eine Klausel im Mietvertrag, wonach die Berechnungs­grundlage für Renovierungskosten der Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts ist, ist wegen unangemessener Benachteiligung der Mieter nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle IMR 2013, 314 (Michael J. Schmid) wird teils auch als „IMR 13, 314“, „IMR 2013, S. 314“ oder „IMR 13, S. 314“ zitiert.