Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: IMR 2013, 314 (Michael J. Schmid)
Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR),
Jahrgang: 2013, Seite: 314, Entscheidungsbesprechung von Michael J. Schmid
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
IMR 2013, 314 (Michael J. Schmid):
Bundesgerichtshof, Urteil vom29.05.2013
- VIII ZR 285/12 -
Unwirksame Mietvertragsklausel zu Renovierungskosten: "Berechnungsgrundlage [für Renovierungskosten] ist der Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts"
Eine Klausel im Mietvertrag, wonach die Berechnungsgrundlage für Renovierungskosten der Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts ist, ist wegen unangemessener Benachteiligung der Mieter nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle IMR 2013, 314 (Michael J. Schmid) wird teils auch als „IMR 13, 314“, „IMR 2013, S. 314“ oder „IMR 13, S. 314“ zitiert.