Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: IMR 2013, 321
Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR),
Jahrgang: 2013, Seite: 321
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
IMR 2013, 321:
Landgericht Frankfurt (Oder), Urteil vom15.04.2013
- 16 S 230/12 -
Strafanzeige gegen Vermieter rechtfertigt nicht zwingend Kündigung des Mieters
Erhebt ein Mieter gegenüber seinem Vermieter eine Strafanzeige, so stellt dies nicht zwangsläufig ein Kündigungsgrund dar. Denn grundsätzlich ist die Stellung einer Strafanzeige weder als mietvertragliche Treuepflichtverletzung noch als verwerflich anzusehen. Nur vorsätzlich falsche oder leichtfertig erhobene Strafanzeigen berechtigen zur Kündigung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt (Oder) hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle IMR 2013, 321 wird teils auch als „IMR 13, 321“, „IMR 2013, S. 321“ oder „IMR 13, S. 321“ zitiert.