Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: IMR 2013, 52
Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR),
Jahrgang: 2013, Seite: 52
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
IMR 2013, 52:
Bundesgerichtshof, Urteil vom12.12.2012
- VIII ZR 264/12 -
Vermieter kann sich bei Betriebskostenabrechnung für bestimmte Positionen eine Nachberechnung vorbehalten
Ein Vermieter kann sich bei der Betriebskostenabrechnung für bestimmte Positionen eine Nachberechnung vorbehalten. Die Verjährungsfrist für eine solche Betriebskostennachforderung des Vermieters beginnt erst, wenn der Vermieter auch Kenntnis von den die Nachforderung begründenden Umständen erlangt hat. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle IMR 2013, 52 wird teils auch als „IMR 13, 52“, „IMR 2013, S. 52“ oder „IMR 13, S. 52“ zitiert.