Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: IMR 2013, 59
Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR),
Jahrgang: 2013, Seite: 59
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
IMR 2013, 59:
Amtsgericht München, Urteil vom26.10.2011
- 463 C 4744/11 -
Badewasser muss in zumutbarem Zeitraum 41 Grad erreichen können
Ein Vermieter hat eine ausreichend dimensionierte Gastherme zur Verfügung zu stellen, die eine Badewanne in einem zumutbaren Zeitraum mit mindestens 41 Grad heißem Wasser befüllt. 42 Minuten sind dafür zu lang, der Mieter muss sich auch nicht auf eine niedrigere Badetemperatur (hier 37 Grad) einlassen. Dies entschied das Amtsgericht München. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle IMR 2013, 59 wird teils auch als „IMR 13, 59“, „IMR 2013, S. 59“ oder „IMR 13, S. 59“ zitiert.