Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ITRB 2011, 104
Zeitschrift: Der IT-Rechts-Berater (ITRB),
Jahrgang: 2011, Seite: 104
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ITRB 2011, 104:
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom16.12.2010
- 1 K 1711/10.F -
Öffentliche Sparkasse muss einem für „Internetabzocker“ tätigem Inkassounternehmen kein Konto zur Verfügung stellen
Eine öffentliche Sparkasse ist nicht verpflichtet einem Inkassounternehmen, das für einen so genannten „Internetabzocker“ tätig ist, ein Konto zur Verfügung zu stellen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ITRB 2011, 104 wird teils auch als „ITRB 11, 104“, „ITRB 2011, S. 104“ oder „ITRB 11, S. 104“ zitiert.