Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ITRB 2011, 150
Zeitschrift: Der IT-Rechts-Berater (ITRB),
Jahrgang: 2011, Seite: 150
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ITRB 2011, 150:
Bundesgerichtshof, Urteil vom17.02.2011
- III ZR 35/10 -
BGH: Mobilfunkanbieter darf Handy bei unbezahlter Rechnung in Höhe von 15,50 Euro nicht sperren
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Mobilfunkunternehmen dürfen Klauseln beinhalten, die den Kunden verpflichten, Gebühren zu zahlen, die durch unbefugte Nutzung durch Dritte erfolgten. Eine Klausel, die es dem Mobilfunkunternehmen gestattet, den Mobilfunkanschluss zu sperren, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen mit einer Höhe von 15,50 Euro in Verzug ist, ist dagegen unzulässig. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ITRB 2011, 150 wird teils auch als „ITRB 11, 150“, „ITRB 2011, S. 150“ oder „ITRB 11, S. 150“ zitiert.