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Donnerstag, 21. November 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: ITRB 2011, 150

Zeitschrift: Der IT-Rechts-Berater (ITRB),
Jahrgang: 2011, Seite: 150

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ITRB 2011, 150:

Bundesgerichtshof, Urteil vom17.02.2011
- III ZR 35/10 -

BGH: Mobilfunkanbieter darf Handy bei unbezahlter Rechnung in Höhe von 15,50 Euro nicht sperren

Allgemeine Geschäfts­bedingungen von Mobilfunk­unternehmen dürfen Klauseln beinhalten, die den Kunden verpflichten, Gebühren zu zahlen, die durch unbefugte Nutzung durch Dritte erfolgten. Eine Klausel, die es dem Mobilfunk­unternehmen gestattet, den Mobilfunkanschluss zu sperren, wenn der Kunde mit seinen Zahlungs­verpflichtungen mit einer Höhe von 15,50 Euro in Verzug ist, ist dagegen unzulässig. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle ITRB 2011, 150 wird teils auch als „ITRB 11, 150“, „ITRB 2011, S. 150“ oder „ITRB 11, S. 150“ zitiert.