Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ITRB 2011, 250
Zeitschrift: Der IT-Rechts-Berater (ITRB),
Jahrgang: 2011, Seite: 250
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ITRB 2011, 250:
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom17.08.2011
- BVerwG 6 C 15.10, BVerwG 6 C 45.10 und BVerwG 6 C 20.11 -
BVerwG: Keine Rundfunkgebühr für Internet-PC als Zweitgerät
Für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können) ist im nicht ausschließlich privaten Bereich keine Rundfunkgebühr zu entrichten. Da neuartige Rundfunkgeräte häufig tragbar sind (Laptops, internetfähige Mobiltelefone), entziehen sich somit einer festen Zuordnung zu bestimmten Räumlichkeiten. Zudem dienen die Geräte häufig als Arbeitsmittel und nicht (primär) dem Rundfunkempfang. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ITRB 2011, 250 wird teils auch als „ITRB 11, 250“, „ITRB 2011, S. 250“ oder „ITRB 11, S. 250“ zitiert.