Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ITRB 2012, 75
Zeitschrift: Der IT-Rechts-Berater (ITRB),
Jahrgang: 2012, Seite: 75
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ITRB 2012, 75:
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom16.02.2012
- C-360/10 -
Soziale Netzwerke: Betreiber muss unzulässige Nutzung musikalischer und audiovisueller Werke nicht durch Einrichten eines Filtersystems verhindern
Der Betreiber eines sozialen Netzwerks im Internet kann nicht gezwungen werden, ein generelles, alle Nutzer dieses Netzwerks erfassendes Filtersystem einzurichten, um die unzulässige Nutzung musikalischer und audiovisueller Werke zu verhindern. Eine solche Pflicht würde sowohl gegen das Verbot verstoßen, einem solchen Anbieter eine allgemeine Überwachungspflicht aufzuerlegen, als auch das Erfordernis nicht beachten, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen dem Urheberrecht einerseits und der unternehmerischen Freiheit, dem Recht auf den Schutz personenbezogener Daten und dem Recht auf freien Empfang oder freie Sendung von Informationen andererseits zu gewährleisten. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ITRB 2012, 75 wird teils auch als „ITRB 12, 75“, „ITRB 2012, S. 75“ oder „ITRB 12, S. 75“ zitiert.