Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ITRB 2013, 150
Zeitschrift: Der IT-Rechts-Berater (ITRB),
Jahrgang: 2013, Seite: 150
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ITRB 2013, 150:
Bundesgerichtshof, Urteil vom14.05.2013
- VI ZR 269/12 -
BGH-Urteil zur Google-Autocomplete-Funktion: Vervollständigungsfunktion kann Persönlichkeitsrechte verletzen
Verletzt die Autocomplete-Funktion einer Suchmaschine (hier: Google) Persönlichkeitsrechte, muss der Betreiber die entsprechende Wortkombination löschen. Der Betreiber ist aber regelmäßig nicht dazu verpflichtet, die durch eine Software generierten Suchergänzungsvorschläge generell vorab auf etwaige Rechtsverletzungen zu überprüfen. Der Betreiber ist grundsätzlich erst verantwortlich, wenn er Kenntnis von der rechtswidrigen Verletzung des Persönlichkeitsrechts erlangt. Er ist dann verpflichtet, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ITRB 2013, 150 wird teils auch als „ITRB 13, 150“, „ITRB 2013, S. 150“ oder „ITRB 13, S. 150“ zitiert.