Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ITRB 2013, 154
Zeitschrift: Der IT-Rechts-Berater (ITRB),
Jahrgang: 2013, Seite: 154
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ITRB 2013, 154:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom26.03.2013
- 6 U 184/12 -
Betrug durch "Abofalle": Verbraucherschutzverband darf nicht Kündigung des Girokontos eines Inkassounternehmens verlangen
Die Eintreibung von Forderungen durch ein Inkassounternehmen aufgrund einer sogenannten "Abofalle" ist zwar wettbewerbsrechtlich unlauter. Dies rechtfertigt jedoch nicht die Aufforderung eines Verbraucherschutzverbands, die Bank des Inkassounternehmens solle das Girokonto kündigen. In einer solchen Aufforderung ist ein rechtswidriger Eingriff in den Gewerbetrieb zu sehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ITRB 2013, 154 wird teils auch als „ITRB 13, 154“, „ITRB 2013, S. 154“ oder „ITRB 13, S. 154“ zitiert.