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Donnerstag, 21. November 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: ITRB 2013, 154

Zeitschrift: Der IT-Rechts-Berater (ITRB),
Jahrgang: 2013, Seite: 154

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ITRB 2013, 154:

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom26.03.2013
- 6 U 184/12 -

Betrug durch "Abofalle": Verbraucher­schutzverband darf nicht Kündigung des Girokontos eines Inkassounternehmens verlangen

Die Eintreibung von Forderungen durch ein Inkassounternehmen aufgrund einer sogenannten "Abofalle" ist zwar wettbewerbs­rechtlich unlauter. Dies rechtfertigt jedoch nicht die Aufforderung eines Verbraucher­schutzverbands, die Bank des Inkassounternehmens solle das Girokonto kündigen. In einer solchen Aufforderung ist ein rechtswidriger Eingriff in den Gewerbetrieb zu sehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle ITRB 2013, 154 wird teils auch als „ITRB 13, 154“, „ITRB 2013, S. 154“ oder „ITRB 13, S. 154“ zitiert.