Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ITRB 2014, 150
Zeitschrift: Der IT-Rechts-Berater (ITRB),
Jahrgang: 2014, Seite: 150
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ITRB 2014, 150:
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom13.05.2014
- C-131/12 -
Recht auf Vergessen: Google muss auf Antrag Links zu personenbezogenen Daten aus Ergebnisliste entfernen
Der Betreiber einer Internetsuchmaschine ist bei personenbezogenen Daten, die auf von Dritten veröffentlichten Internetseiten erscheinen, für die von ihm vorgenommene Verarbeitung verantwortlich. Eine Person kann sich daher, wenn bei einer anhand ihres Namens durchgeführten Suche in der Ergebnisliste ein Link zu einer Internetseite mit Informationen über sie angezeigt wird, unmittelbar an den Suchmaschinenbetreiber wenden, um unter bestimmten Voraussetzungen die Entfernung des Links aus der Ergebnisliste zu erwirken, oder, wenn dieser ihrem Antrag nicht entspricht, an die zuständigen Stellen. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ITRB 2014, 150 wird teils auch als „ITRB 14, 150“, „ITRB 2014, S. 150“ oder „ITRB 14, S. 150“ zitiert.