Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ITRB 2018, 128
Zeitschrift: Der IT-Rechts-Berater (ITRB),
Jahrgang: 2018, Seite: 128
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ITRB 2018, 128:
Bundesgerichtshof, Urteil vom27.02.2018
- VI ZR 489/16 -
Betreiber einer Internet-Suchmaschine muss Inhalte angezeigter Suchergebnissen nicht auf Persönlichkeitsrechtsverletzungen überprüfen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Betreiber einer Internet-Suchmaschine nicht verpflichtet ist, sich vor der Anzeige eines Suchergebnisses darüber zu vergewissern, ob die von den Suchprogrammen aufgefundenen Inhalte Persönlichkeitsrechtsverletzungen beinhalten. Der Suchmaschinenbetreiber muss erst reagieren, wenn er durch einen konkreten Hinweis von einer offensichtlichen und auf den ersten Blick klar erkennbaren Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Kenntnis erlangt. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ITRB 2018, 128 wird teils auch als „ITRB 18, 128“, „ITRB 2018, S. 128“ oder „ITRB 18, S. 128“ zitiert.