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Donnerstag, 21. November 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: ITRB 2018, 128

Zeitschrift: Der IT-Rechts-Berater (ITRB),
Jahrgang: 2018, Seite: 128

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ITRB 2018, 128:

Bundesgerichtshof, Urteil vom27.02.2018
- VI ZR 489/16 -

Betreiber einer Internet-Suchmaschine muss Inhalte angezeigter Suchergebnissen nicht auf Persönlichkeits­rechts­verletzungen überprüfen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Betreiber einer Internet-Suchmaschine nicht verpflichtet ist, sich vor der Anzeige eines Suchergebnisses darüber zu vergewissern, ob die von den Suchprogrammen aufgefundenen Inhalte Persönlichkeits­rechts­verletzungen beinhalten. Der Such­maschinen­betreiber muss erst reagieren, wenn er durch einen konkreten Hinweis von einer offensichtlichen und auf den ersten Blick klar erkennbaren Verletzung des allgemeinen Persönlichkeits­rechts Kenntnis erlangt. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle ITRB 2018, 128 wird teils auch als „ITRB 18, 128“, „ITRB 2018, S. 128“ oder „ITRB 18, S. 128“ zitiert.