Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: JZ 1983, 499
Zeitschrift: JuristenZeitung (JZ),
Jahrgang: 1983, Seite: 499
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
JZ 1983, 499:
Bundesgerichtshof, Urteil vom18.01.1983
- VI ZR 310/79 -
BGH: Anspruch auf deliktischen Schadenersatz bei weiterfressenden Mängeln einer mangelhaften Kaufsache
Der Käufer einer mangelhaften Sache kann einen deliktischen Schadenersatz geltend machen, wenn aufgrund eines fehlerhaften Einzelteils die gesamte Sache beschädigt wird (sog. weiterfressender Mangel). Liegt der Schaden jedoch nur darin, dass der Sache aufgrund ihrer Mangelhaftigkeit weniger Wert zukommt, so greift vorrangig das vertragliche Gewährleistungsrecht. Deliktische Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle JZ 1983, 499 wird teils auch als „JZ 83, 499“, „JZ 1983, S. 499“ oder „JZ 83, S. 499“ zitiert.