Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: JZ 1990, 821
Zeitschrift: JuristenZeitung (JZ),
Jahrgang: 1990, Seite: 821
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
JZ 1990, 821:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom28.06.1990
- 4 StR 297/90 -
BGH: Absolute Fahruntüchtigkeit bei Autofahrern liegt bei 1,1 Promille
Der Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit für Autofahrer liegt bei 1,1 Promille. Der seit 1966 geltende Grenzwert von 1,3 Promille ist damit aufgehoben. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle JZ 1990, 821 wird teils auch als „JZ 90, 821“, „JZ 1990, S. 821“ oder „JZ 90, S. 821“ zitiert.