Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: JuS 2013, 1146
Zeitschrift: Juristische Schulung (JuS),
Jahrgang: 2013, Seite: 1146
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
JuS 2013, 1146:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom07.05.2013
- 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06 und 2 BvR 288/07 -
Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting ist verfassungswidrig
Die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting ist verfassungswidrig. Die entsprechenden Vorschriften des Einkommensteuergesetzes verstoßen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, da es an hinreichend gewichtigen Sachgründen für die Ungleichbehandlung fehlt. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht. Die Rechtslage muss rückwirkend ab der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes zum 1. August 2001 geändert werden. Übergangsweise sind die bestehenden Regelungen zum Ehegattensplitting auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften anzuwenden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle JuS 2013, 1146 wird teils auch als „JuS 13, 1146“, „JuS 2013, S. 1146“ oder „JuS 13, S. 1146“ zitiert.