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Donnerstag, 21. November 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: JuS 2013, 1146

Zeitschrift: Juristische Schulung (JuS),
Jahrgang: 2013, Seite: 1146

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
JuS 2013, 1146:

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom07.05.2013
- 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06 und 2 BvR 288/07 -

Ausschluss eingetragener Lebens­partnerschaften vom Ehegattensplitting ist verfassungswidrig

Die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebens­partnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting ist verfassungswidrig. Die entsprechenden Vorschriften des Einkommen­steuer­gesetzes verstoßen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, da es an hinreichend gewichtigen Sachgründen für die Ungleichbehandlung fehlt. Dies entschied das Bundes­verfassungs­gericht. Die Rechtslage muss rückwirkend ab der Einführung des Lebens­partnerschafts­gesetzes zum 1. August 2001 geändert werden. Übergangsweise sind die bestehenden Regelungen zum Ehegattensplitting auch auf eingetragene Lebens­partnerschaften anzuwenden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle JuS 2013, 1146 wird teils auch als „JuS 13, 1146“, „JuS 2013, S. 1146“ oder „JuS 13, S. 1146“ zitiert.