Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: JuS 2013, 167
Zeitschrift: Juristische Schulung (JuS),
Jahrgang: 2013, Seite: 167
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
JuS 2013, 167:
Bundesgerichtshof, Urteil vom17.04.2012
- X ZR 76/11 -
Vorverlegung des Rückflugs um 10 Stunden kann den Reiseveranstalter zum Schadensersatz verpflichten
Wenn Veranstalter von Pauschalreisen den Rückflug um mehr als zehn Stunden vorverlegen, kann dies einen Reisemangel darstellen. Organisiert sich der Reisende einen termingerechten Rückflug selbst, kann der Reiseveranstalter unter Umständen schadensersatzpflichtig gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn sich der Reiseveranstalter in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Änderung der Flugzeiten vorbehalten hat, entschied der Bundesgerichtshof. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle JuS 2013, 167 wird teils auch als „JuS 13, 167“, „JuS 2013, S. 167“ oder „JuS 13, S. 167“ zitiert.