wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: JuS 2013, 931

Zeitschrift: Juristische Schulung (JuS),
Jahrgang: 2013, Seite: 931

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
JuS 2013, 931:

Bundesgerichtshof, Urteil vom19.12.2012
- VIII ZR 96/12 -

eBay: Abweichungen der Produkt­beschreibungen vom tatsächlichen Zustand begründen Mangel der Kaufsache

Wird eine Kaufsache in einem Angebot beschrieben und weist die Beschaffenheit der Sache nicht den beschriebenen Zustand auf, so liegt ein Mangel vor. Der Verkäufer kann sich in dem Fall auch nicht auf einen Gewähr­leistungs­ausschluss berufen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle JuS 2013, 931 wird teils auch als „JuS 13, 931“, „JuS 2013, S. 931“ oder „JuS 13, S. 931“ zitiert.