Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: K&R 2006, 351
Zeitschrift: Kommunikation & Recht (K&R),
Jahrgang: 2006, Seite: 351
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
K&R 2006, 351:
Oberlandesgericht München, Urteil vom22.06.2006
- 29 U 2294/06 -
Verfall von Prepaid-Guthaben unzulässig
Prepaid-Karten dürften ihren Wert auch dann nicht verlieren, wenn ein Kunde sie ein Jahr lang nicht neu auflädt oder den Vertrag kündigt. Mit diesem Urteil bestätigten die Richter des Oberlandesgerichts München eine gleich lautende Entscheidung des Landgerichts München vom 26.01.2006. Danach ist unter anderem die Klausel unzulässig, nach der ein Prepaid-Guthaben nach 365 Tagen verfällt, sofern das entsprechende Guthabenkonto nicht binnen eines Monats durch eine Aufladung wieder nutzbar gemacht wird. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle K&R 2006, 351 wird teils auch als „K&R 06, 351“, „K&R 2006, S. 351“ oder „K&R 06, S. 351“ zitiert.