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Donnerstag, 21. November 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: K&R 2012, 283

Zeitschrift: Kommunikation & Recht (K&R),
Jahrgang: 2012, Seite: 283

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
K&R 2012, 283:

Bundesgerichtshof, Urteil vom25.01.2012
- VIII ZR 95/11 -

Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse bei Fernabsatzverträgen ausreichend

Für eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung bei einem Fernabsatzgeschäft ist die Angabe einer Postfachadresse des Widerrufsadressaten ausreichend. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle K&R 2012, 283 wird teils auch als „K&R 12, 283“, „K&R 2012, S. 283“ oder „K&R 12, S. 283“ zitiert.