Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: K&R 2012, 283
Zeitschrift: Kommunikation & Recht (K&R),
Jahrgang: 2012, Seite: 283
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
K&R 2012, 283:
Bundesgerichtshof, Urteil vom25.01.2012
- VIII ZR 95/11 -
Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse bei Fernabsatzverträgen ausreichend
Für eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung bei einem Fernabsatzgeschäft ist die Angabe einer Postfachadresse des Widerrufsadressaten ausreichend. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle K&R 2012, 283 wird teils auch als „K&R 12, 283“, „K&R 2012, S. 283“ oder „K&R 12, S. 283“ zitiert.