wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 22.11.2007
12 U 199/06 -

Geöffnete Fahrzeugtür: Unfall beim Aussteigen aus einem haltenden Auto - Zur Frage der Haftung

Beweis des ersten Anscheins für eine Sorgfalts­pflichtverletzung des Ein- bzw. Aussteigenden

Wer seine Autotür nicht sofort nach dem Ein- oder Aussteigen wieder schließt, riskiert im Fall eines Unfalls in Haftung genommen zu werden. Dann spricht nämlich der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Parker seine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Dies geht aus einem Urteil des Kammergerichts hervor.

Im zugrunde liegenden Fall kam es bei einem Aussteigevorgang (auf der Fahrbahnseite) in der Berliner Innenstadt zu einem Unfall. Der Aussteigevorgang dauerte etwas länger, da ein Insasse eine rechts neben dem Beifahrersitz liegende Tasche mitnehmen wollte. Der Halter des parkenden Wagen verklagte den vorbeifahrenden Fahrer auf Schadensersatz. Das Landgericht Berlin wies die Klage ab. Ebenso das Kammergericht.

Beweis des ersten Anscheins

Das Kammergericht führt aus, dass vom so genannten Anscheinsbeweis zulasten des Klägers auszugehen sei. Komme es in unmittelbarem örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem Ein- und Aussteigen (§ 14 Abs. 1 StVO) aus einem am Fahrbahnrand geparkten Fahrzeug zu einem Verkehrsunfall, so spreche der Beweis des ersten Anscheins für eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- und Aussteigenden, wobei der Vorgang des Einsteigens erst mit dem Schließen der Fahrzeugtüre und dem zügigen Verlassen der Fahrbahn beendet sei.

Zügig aussteigen

Wenn Fahrverkehr auf der Fahrbahnseite des haltenden oder parkenden Kfz herrsche, gehöre es zur Gefahrenminderungspflicht des nach links hin Aussteigenden, dass er die Tür nicht länger als unbedingt nötig offen lasse und sich auch nicht länger als unbedingt nötig auf der Fahrbahn aufhalte. Der Aussteigende sei daher im vorliegenden Fall deshalb verpflichtet gewesen, seine rechts neben dem Fahrersitz befindliche Tasche entweder sofort beim Aussteigen mitzunehmen oder sich diese nach dem Aussteigen von der Beifahrerseite des Fahrzeugs zu holen.

Werbung

der Leitsatz

1. Kommt es in unmittelbarem örtlichen und zeitlichem Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigen (§ 14 Abs. 1 StVO) aus einem am Fahrbahnrand geparkten Fahrzeug zu einem Verkehrsunfall, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- oder Aussteigenden, wobei der Vorgang des Einsteigens erst mit dem Schließen der Fahrzeugtür beendet ist und der Vorgang des Aussteigens erst mit dem Schließen der Fahrzeugtür und dem zügigen Verlassen der Fahrbahn.

2. Herrscht Fahrverkehr auf der Fahrbahnseite des haltenden oder parkenden Fahrzeugs, so gehört es zur Gefahrenminderungspflicht des nach links Aussteigenden, dass er nicht länger als unbedingt nötig die Tür offen lässt und sich auf der Fahrbahn aufhält.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.06.2009
Quelle: ra-online (pt)

Aktuelle Urteile aus dem Verkehrsrecht | Straßenverkehrsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Aussteigen | Ausstieg | Auto | PKW | Kfz | Kraftfahrzeug | Wagen | Autotür | Autounfall | Verkehrsunfall | Schadensersatz wegen ...
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: KG-Report Berlin (KGR)
Jahrgang: 2008, Seite: 375
KGR 2008, 375
 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2008, Seite: 260
MDR 2008, 260
 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2008, Seite: 245
NZV 2008, 245
 | Verkehrsrechts-Sammlung (VRS), Band: 114, Seite: 14 VRS 114, 14

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 8009 Dokument-Nr. 8009

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss8009

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?