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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Aussteigen“ veröffentlicht wurden
Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 11.02.2022
- 13 S 135/21 -
Auch im verkehrsberuhigten Bereich gelten beim Ein- und Aussteigen strenge Sorgfaltsmaßstäbe
Erheblich überhöhte Geschwindigkeit des vorbeifahrenden Fahrzeugs begründet Mithaftung
Auch in einem verkehrsberuhigten Bereich gelten beim Ein- und Aussteigen die strengen Sorgfaltsmaßstäbe aus § 14 Abs. 1 StVO. Fährt das vorbeifahrende Fahrzeug mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit, so begründet dies eine Mithaftung wegen der erhöhten Betriebsgefahr des Fahrzeugs. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Saarland kam es in einem verkehrsberuhigten Bereich zu einer Kollision zweier Fahrzeuge, als ein Taxifahrer aus seinem am rechten Fahrbahnrand geparkten Fahrzeug steigen wollte, dazu die Fahrzeugtür öffnete und dabei gegen ein gerade vorbeifahrenden Renault stieß. Der Taxifahrer hatte beim Aussteigen den Blick zu seinem rechts sitzenden Passagier gerichtet. Den rückwärtigen Verkehrsraum beobachtete er nicht. Die Fahrerin des Renault erhob Klage auf Zahlung von Schadensersatz gegen den Taxifahrer und dessen Haftpflichtversicherung. Das Amtsgericht Merzig gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Frankenthal, Urteil vom 26.06.2020
- 3c C 61/19 -
Fahrzeugtür-Unfall: Aussteigender darf von rückwärts Kommende nicht gefährden - Vorbeifahrender muss Sicherheitsabstand einhalten
Amtsgericht entscheidet über Frage des Mindestabstands zu parkendem Kfz nach Kollision mit Fahrzeugtür
Wer aus einem Fahrzeug aussteigt, muss dabei insbesondere das Vorrecht des fließenden Verkehrs mit höchster Vorsicht beachten, weshalb er den Verkehr durch die Rückspiegel und erforderlichenfalls durch die Fenster genau beobachten muss und die Wagentür nur öffnen darf, wenn er sicher sein kann, dass er keinen von rückwärts Kommenden gefährdet; einen Vertrauensschutz zugunsten des Aussteigenden auf Einhaltung eines ausreichenden Sicherheitsabstandes des Vorbeifahrenden gibt es dabei nicht. Anhaltende oder parkende Fahrzeuge dürfen nur passiert werden, wenn dem Vorbeifahrenden die Einhaltung eines ausreichenden Seitenabstandes möglich ist. Welcher Seitenabstand als ausreichend angesehen werden kann, lässt sich nicht allgemein festlegen, sondern kann nach den Gegebenheiten an der Unfallstelle und den konkreten Umständen variieren. Ein Abstand von lediglich 30-35 cm ist ohne Hinzutreten besonderer Umstände (Engstelle, entgegenkommender Verkehr o.ä.) aber jedenfalls zu gering und führt zu einem Mitverschulden des passierenden Verkehrsteilnehmers. Dies hat das Amtsgericht Frankenthal entschieden.
Die Parteien stritten um Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall vom Januar 2019. An diesem Tag befuhr der Beklagte zu 1) gegen 17.45 Uhr mit seinem Kfz die Wormser Straße in Frankenthal in Richtung Innenstadt. Am rechten Fahrbahnrand der Wormser Straße war das klägerische Kfz abgestellt. Als der Fahrer die Fahrertür des Klägerfahrzeugs öffnete, kam es zur Kollision mit dem... Lesen Sie mehr
Landgericht Saarbrücken, Beschluss vom 12.09.2017
- 13 S 69/17 -
Kollision mit öffnender Fahrzeugtür: Seitenabstand von 80 cm bei Fahrbahnbreite von 3,50 m ausreichend
Aussteigende Fahrzeugführerin haftet allein für Unfallfolgen
Ein Seitenabstand von 80 cm für das Vorbeifahren an einem parkenden Fahrzeug ist jedenfalls bei einer Fahrbahnbreite von 3,50 m ausreichend. Kommt es daher zu einer Kollision mit einer öffnenden Fahrzeugtür, haftet die aussteigende Fahrzeugführerin allein. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es zwischen zwei Fahrzeugen zu einem Verkehrsunfall als die Halterin eines am rechten Straßenrand geparkten Fahrzeugs ihre Fahrzeugtür öffnete und dadurch mit gerade ein an dem parkenden Fahrzeug vorbeifahrendes Fahrzeug kollidierte. Ein Sachverständiger stellte später fest, dass die Fahrzeugtür um 85-90 cm geöffnet wurde und der Seitenabstand zwischen... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 09.08.2017
- 20 U 30/17 -
Benzinklausel: Beschädigung des Fahrzeugs durch Explosion einer Bauschaumflasche beim Aussteigen ist von Privathaftpflichtversicherung umfasst
Fahrzeugschaden ist nicht beim Gebrauch des Fahrzeugs entstanden
Wird ein Fahrzeug durch eine beim Aussteigen explodierende Bauschaumfalsche beschädigt, ist der Schaden nicht beim Gebrauch des Fahrzeugs entstanden. Die sogenannte Benzinklausel greift nicht. Daher muss eine Privathaftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Firmenwagen beschädigt, als ein Mitarbeiter der Firma beim Aussteigen eine Bauschaumflasche fallen ließ und diese im Anschluss daran explodierte. Da der Mitarbeiter für den Schaden aufkommen musste, beanspruchte er seine Privathaftpflichtversicherung. Diese verweigerte aber eine Leistungspflicht. Sie verwies nämlich auf eine Versicherungsklausel,... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Hinweisverfügung vom 28.02.2018
- 11 U 108/17 -
Gefährlicher Busausstieg: OLG Hamm zur Haftung der Beteiligten beim einem Unfall zwischen Pkw und Fahrgast beim Aussteigen aus einem Bus
Fehlerhaftes Verhalten des Fahrgastes beim Aussteigen schließt auch Haftung des Busfahrers bei Unfall nicht aus
Wird der Fahrgast eines Busses beim Ausstieg durch ein den Bus auf der Ausstiegsseite passierendes Kraftfahrzeug verletzt, können alle Beteiligten - Fahrgast, Busfahrer und Fahrer des vorbeifahrenden Kfz - für den Unfall verantwortlich sein. Hierauf wies das Oberlandesgericht Hamm hin und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Arnsberg.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die seinerzeit 13 Jahre alte Geschädigte war Fahrgast in einem beim beklagten Versicherer haftpflichtversicherten Linienbus. Mit diesem fuhr sie im März 2011 auf der Bundesstraße 55 von Allagen nach Warstein. Kurz vor dem Ortseingang Warstein, etwa 200 m vor der nächsten Haltestelle musste der Bus wegen eines durch den Karnevalsumzug entstandenen... Lesen Sie mehr
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Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 20.11.2015
- 13 S 117/15 -
Kfz-Haftpflichtversicherung haftet für Schäden infolge unvorsichtigen Türöffnens durch Beifahrer des Fahrzeughalters
Gefährdungshaftung des Fahrzeughalters umfasst Schäden durch unvorsichtiges Türöffnen
Da die Gefährdungshaftung des Fahrzeughalters gemäß § 7 Abs. 1 StVG auch Schäden durch ein unvorsichtiges Türöffnen durch Insassen des Fahrzeugs umfasst, haftet auch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters für die Schäden. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2014 wurde ein geparktes Fahrzeug dadurch beschädigt, dass die Fahrzeugtür des benachbarten Fahrzeugs vom Beifahrer unvorsichtig geöffnet wurde. Die Halterin des beschädigten Fahrzeugs klagte aufgrund dessen gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters des anderen Fahrzeugs auf Schadensersatz. Die Versicherung wies die Inanspruchnahme... Lesen Sie mehr
Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 18.12.2015
- 13 S 128/15 -
Aussteigenden sowie Einparkenden trifft auf öffentlichen Parkplätzen Pflicht zur Rücksichtnahme
Zusammenstoß von Fahrzeugtür mit einparkenden Fahrzeug begründet regelmäßig Haftungsverteilung
Einem Aussteigenden trifft auf einem öffentlichen Parkplatz gemäß § 1 Abs. 2 StVO die Pflicht, sich vor dem Türöffnen zu vergewissern, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer durch das Türöffnen geschädigt wird. Ebenso muss der Einparkende im Rahmen seiner Rücksichtnahmepflicht aus § 1 Abs. 2 StVO vorsichtig in eine Parklücke einfahren. Kommt es zu einer Kollision zwischen einer Fahrzeugtür und einem einparkenden Fahrzeug, begründet dies in der Regel eine Haftungsverteilung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2014 kam es auf einem Parkplatz eines Einkaufsmarktes zu einem Verkehrsunfall, als die Beifahrerin eines parkenden Fahrzeugs von innen die Tür öffnete und dabei mit einem gerade einparkenden Fahrzeug zusammenstieß. Der Halter des parkenden Fahrzeugs klagte aufgrund des Unfalls gegen die Halterin des einparkenden Fahrzeugs auf Zahlung... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 04.03.2014
- I-1 U 101/13 -
Kollision eines Pkw mit offener Autotür: Vater haftet für offen gelassene Autotür während Anschnallens seiner Tochter
Unfall beim Ein- oder Aussteigen begründet Vermutung für Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- oder Austeigenden
Lässt ein Autofahrer auf der Fahrerseite die hintere Tür seines geparkten Pkw bis zum Anschlag offen, um seine Tochter auf dem Rücksitz anzuschnallen, und stößt ein vorbeifahrender Pkw mit der offenen Tür zusammen, so begründet dies eine Haftung des Autofahrers. Denn insofern wird vermutet, dass der Autofahrer gegen die Sorgfaltspflicht aus § 14 Abs. 1 StVO verstoßen hat. Dem Fahrer des vorbeifahrenden Pkw ist kein Mitverschulden anzulasten, wenn für ihn die Gefahrensituation verkehrsbedingt nicht rechtzeitig erkennbar war. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es im Oktober 2012 zu einem Verkehrsunfall als eine Pkw-Fahrerin gegen eine offene Autotür eines geparkten Fahrzeugs stieß. Der Fahrzeugbesitzer hatte die auf der Fahrerseite befindliche hintere Tür bis zum Anschlag offen gehabt, um auf dem Rücksitz seine Tochter anzuschnallen. Er machte für den Unfall die Pkw-Fahrerin verantwortlich und klagte daher... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 18.07.2013
- 13 K 5610/12 -
Gesetzgebungsunterlagen zum Ausstieg aus der Kernenergie müssen nicht ausnahmslos herausgegeben werden
Herausgabe von vertraulichen Unterlagen gemäß Geschäftsordnungen von Bundesrat und Bundestag darf verweigert werden
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ist nicht verpflichtet, Gesetzgebungsunterlagen zum Ausstieg aus der Kernenergie, die nach den Geschäftsordnungen von Bundesrat und Bundestag vertraulich sind, ausnahmslos herauszugeben. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls begehrt unter Berufung auf das Umweltinformationsgesetz Zugang zu allen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vorliegenden Informationen, die im Zusammenhang mit der Beratung und Verabschiedung des 13. Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes vom 31. Juli 2011 stehen, mit dem der Ausstieg aus der Kernenergienutzung beschlossen wurde.... Lesen Sie mehr
Landgericht Wiesbaden, Urteil vom 02.12.2011
- 9 S 16/11 -
Keine Haftung nach Kollision mit Fahrertür eines geparkten Pkw
Unachtsames Öffnen der Fahrertür zur Fahrbahn verstößt gegen Verhaltensmaßregeln des § 14 StVO
Wer die Tür eines geparkten Fahrzeugs zur Straßenseite hin öffnen will, muss sich zunächst vergewissern, dass sich kein Verkehr nähert. Die Sorgfaltsanforderungen des § 14 StVO gelten für alle Handlungen, die mit dem Vorgang des Aussteigens in Verbindung stehen. Erst mit Verlassen der Fahrbahn kann dieser Vorgang als beendet angesehen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Wiesbaden hervor.
Im vorliegenden Fall kam es zu einer Kollision eines am Straßenrand geparkten Fahrzeugs mit einem sich nähernden Daimler-Chrysler, nachdem der Halter des geparkten Fahrzeugs die Tür zur Fahrbahnseite hin geöffnet hatte. Der Halter des stehenden Pkw klagte daraufhin gegen den Fahrer auf Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 4.238 Euro.Nach Auffassung des Landgerichts... Lesen Sie mehr
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