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Kammergericht Berlin, Beschluss vom 25.07.2008
- 12 U 234/07 -
Fußgänger trotz roter Ampel auf der Fahrbahn – Autofahrer trägt keine Mitschuld
Autofahrer muss bei roter Ampel nicht mit Fußgängern rechnen
Ein Autofahrer ist nicht verpflichtet damit zu rechnen, dass ein Fußgänger, der bereits wieder auf die Busspur zurückgegangen war, bei einer roten Fußgängerampel erneut über die Straße läuft. Er muss sich weder bremsbereit halten noch trifft ihn bei einem Unfall eine Mitschuld. Dies entschied das Kammergericht Berlin.
In dem zugrunde liegenden Fall ging ein
Fußgänger muss auf Gehweg und nicht auf Fahrbahn ausweichen
Sowohl in der ersten als auch in der zweiten Instanz scheiterte er. Eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.10.2009
Quelle: ra-online, Verkehrsanwälte
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Dokument-Nr. 8523
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