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Kammergericht Berlin, Urteil vom 07.01.2011
- 13 U 31/10 -
Abschleppen vom Parkplatz eines Supermarktes darf 219,50 € kosten
Nicht nur die Abschleppkosten kann der Grundstücksbesitzer verlangen
Wenn ein Kunde seinen Wagen länger als die auf Schildern gestattete Stunde auf dem Privatparkplatz eines Supermarktes parkt, dann kann der Inhaber des Supermarktes das Fahrzeug mit Abschleppkosten in Höhe von 219,50 € durch eine Drittfirma abschleppen lassen. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts hervor.
Im vorliegenden Rechtsstreit hatte eine Abschleppfirma die Rückgabe des Fahrzeuges bzw. die Bekanntgabe des Fahrzeug-Standortes von einer Zahlung in Höhe von 219,50 € abhängig gemacht.
Fahrzeuginhaberin: Abschleppkosten sind überhöht
Die Fahrzeuginhaberin argumentierte, dass der verlangte Betrag im Vergleich zu den "normalen"
Gericht: Grundstücksbesitzer darf neben Bemessung des Entgelts auch Suche nach dem Fahrer berücksichtigen
Bei Bemessung des verlangten Entgeltes - so Landgericht und Kammergericht - dürfe der Grundstücksbesitzer neben den reinen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.03.2011
Quelle: Kammergericht Berlin/ ra-online.
- Landgericht Berlin, Urteil vom 15.07.2010
[Aktenzeichen: 9 O 150/10]
- Unberechtigt auf Kundenparkplatz eines Einkaufszentrums parkendes Auto darf kostenpflichtig abgeschleppt werden
(Landgericht Magdeburg, Urteil vom 08.07.2008
[Aktenzeichen: 1 S 70/08]) - Grundstücksbesitzer darf widerrechtlich abgestelltes Fahrzeug abschleppen lassen
(Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 13.02.2006
[Aktenzeichen: 5 C 139/05])
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Dokument-Nr. 11270
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