Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 02.12.2011
- V ZR 30/11 -
Abschleppdienst darf Auskunft über Standort eines verbrachten Autos bis zur Zahlung der Abschleppkosten verweigern
BGH zum Zurückbehaltungsrecht eines Abschleppunternehmens / Abschleppen von einem Supermarktparkplatz
Wer sein Fahrzeug auf einem deutlich mit einem Parkverbot ausgewiesenen Gelände abstellt, der ist dem Eigentümer des Grundstücks zum Schadensersatz verpflichtet. Hat der Eigentümer diesen Anspruch an ein Abschleppunternehmen abgetreten, kann dieses die Zahlung eines angemessenen Geldbetrages verlangen. Solange diese Forderung nicht beglichen ist, darf es von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen und die Herausgabe des Fahrzeugs verweigern. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor.
Nachdem eine Frau ihren Pkw auf dem
Kein Anspruch auf Nutzungsentschädigung
Der Bundesgerichtshof verneinte einen Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung. Das Unternehmen habe sich mit der Herausgabe des Fahrzeugs nicht in Verzug befunden. Zu Recht habe es den Pkw zurück gehalten, da die Frau die entstanden Kosten von 219 Euro nicht begleichen wollte. Dem Supermarktbetreiber sei durch das unbefugte Parken ein Schaden entstanden, dessen Ersatz das Abschleppunternehmen verlangen kann, da der Betreiber des Supermarktes diese Ansprüche an das Unternehmen abgetreten habe. Dadurch entstehe ein Zahlungsanspruch gegenüber der Halterin des Pkw.
Maßnahme des Abschleppens auf Parkverbotsschild deutlich angekündigt
Das unbefugte Abstellen eines Fahrzeugs auf einem Privatgelände stelle eine
Fahrzeug hätte durch einfaches Zahlen der geringen Forderung wiederverschafft werden können
Die Frau hätte sich nach Auffassung des Bundesgerichtshofs durch die Zahlung der relativ geringen Forderung mit einem einfachen Mittel den Zugang zu ihrem Fahrzeug wiederverschaffen können. Sie hätte damit die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Erbringung einer Sicherheitsleistung gemäß § 273 Abs. 3 BGB abwenden können. Hiervon habe sie jedoch keinen Gebrauch gemacht.
Werbung
BGB §§ 858 Abs. 1, 823 Abs. 2, 249 Abs. 1
Zu den erstattungsfähigen Kosten für die Entfernung eines unbefugt auf einem Privatgrundstück abgestellten Fahrzeugs zählen nicht nur die Kosten des reinen Abschleppens, sondern auch die Kosten, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Abschleppvorgangs entstehen.
Nicht erstattungsfähig sind dagegen die Kosten, die nicht der Beseitigung der Besitzstörung dienen, sondern im Zusammenhang mit deren Feststellung angefallen sind, wie etwa die Kosten einer Parkraumüberwachung.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.01.2012
Quelle: ra-online, Bundesgerichtshof (vt/st)
- Landgericht Berlin, Urteil vom 15.07.2010
[Aktenzeichen: 9 O 150/10] - Abschleppen vom Parkplatz eines Supermarktes darf 219,50 € kosten
(Kammergericht Berlin, Urteil vom 07.01.2011
[Aktenzeichen: 13 U 31/10])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2012, Seite: 330 DAR 2012, 330 | Zeitschrift: Juristische Schulung (JuS)
Jahrgang: 2012, Seite: 358 JuS 2012, 358 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2012, Seite: 145 MDR 2012, 145 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2012, Seite: 528 NJW 2012, 528 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2012, Seite: 105 NJW-Spezial 2012, 105 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2012, Seite: 774 NZM 2012, 774 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2012, Seite: 127 NZV 2012, 127 | Wertpapier-Mitteilungen Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht (WM)
Jahrgang: 2012, Seite: 1836 WM 2012, 1836
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 12875
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12875
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.