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Kammergericht Berlin, Beschluss vom 14.11.2017
- 19 UF 39/17 -
Ehegatte als Alleinmieter hat nach Fortsetzung des Mietvertrags durch anderen Ehegatten keinen Anspruch auf Auszahlung der Mietkaution
Auszahlungsanspruch erst nach Beendigung des Mietverhältnisses oder aufgrund entsprechender Vereinbarung mit anderem Ehegatten
Wird der Mietvertrag über die Ehewohnung nach der Trennung durch einen Ehegatten fortgesetzt, hat der andere Ehegatte als bisheriger Alleinmieter gegen den verbleibenden Ehegatten keinen Anspruch auf Auszahlung der Mietkaution. Ein solcher Anspruch besteht erst nach Beendigung des Mietverhältnisses oder aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung mit dem anderen Ehegatten. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anlässlich der
Amtsgericht wies Antrag zurück
Das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg wies den Antrag jedoch zurück. Ein Anspruch auf
Kammergericht verneint ebenfalls Anspruch auf Auszahlung der Mietkaution
Das Kammergericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Beschwerde des Ehemanns zurück. Ihm stehe kein Anspruch auf
Auszahlungsanspruch aufgrund Vereinbarung
Der Ehemann sei nach Auffassung des Kammergerichts ausreichend geschützt. So könne der Mieter vor Erteilung der Zustimmung zur Wohnungsüberlassung von dem übernehmenden
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.06.2018
Quelle: Kammergericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Beschluss vom 04.05.2017
[Aktenzeichen: 146 F 1286/17]
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2018, Seite: 174 FamRB 2018, 174 | Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ)
Jahrgang: 2018, Seite: 677 FamRZ 2018, 677 | juris PraxisReport Familien- und Erbrecht (jurisPR-FamR)
Jahrgang: 2018, Ausgabe: 12, Anmerkung: 4, Autor: Frank Götsche jurisPR-FamR 12/2018, Anm. 4, Frank Götsche | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2018, Seite: 590 NJW-RR 2018, 590 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2018, Seite: 165 NJW-Spezial 2018, 165
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Dokument-Nr. 26047
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