Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Kammergericht Berlin, Urteil vom 25.09.2017
- 20 U 41/16 -
Bei Einwilligung in Anfertigung einer Magnetresonanztomographie besteht kein Anspruch auf Unterlassung der Anfertigung
Aufnahmen einer Magnetresonanztomographie betreffen grundsätzlich das Persönlichkeitsrecht des Patienten
Zwar betreffen die Aufnahmen einer Magnetresonanztomografie grundsätzlich das Persönlichkeitsrecht des Patienten. Ein Anspruch auf Unterlassung der Anfertigung der Aufnahmen besteht dennoch nicht, wenn der Patient in die Anfertigung der Aufnahmen eingewilligt hat. Der Irrtum des Patienten über das Aussehen der Aufnahmen ist unerheblich. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Frau nach der Anfertigung einer
Kein Anspruch auf Unterlassung der Anfertigung der Magnetresonanztomografie
Das Kammergericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufung der Klägerin zurück. Zwar sei durch die Aufnahmen das Persönlichkeitsrecht der Klägerin betroffen, da sie zum einen Informationen zum Gesundheitszustand der Klägerin enthalten und den Intimbereich abbilden. Zudem sei das Recht am eigenen Bild betroffen. Dennoch bestehe kein Anspruch auf Unterlassung der Anfertigung einer
Keine Rechtswidrigkeit der Persönlichkeitsrechtsverletzung aufgrund Einwilligung der Patientin
Die Persönlichkeitsrechtsverletzung sei nicht rechtswidrig gewesen, so das Kammergericht, weil die Klägerin in die Anfertigung der Aufnahmen eingewilligt habe. Die Fehlvorstellung der Klägerin über das Aussehen der Aufnahmen sei unbeachtlich. Sie habe die Aufnahmen gewollt und gewusst, dass dies erfolgen werde. Ein Arzt müsse nicht darüber aufklären, dass
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.06.2018
Quelle: Kammergericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Berlin, Urteil vom 03.02.2016
[Aktenzeichen: 5 O 121/15]
Jahrgang: 2017, Seite: 1361 MDR 2017, 1361 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2018, Seite: 798 NJW 2018, 798 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2018, Seite: 232 NJW-RR 2018, 232 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 2018, Seite: 433 VersR 2018, 433
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 25989
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25989
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.