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Kammergericht Berlin, Beschluss vom 03.06.2009
- 8 U 15/09 -
Reiseveranstalter haftet, wenn das Flugzeug wegen Vogelschlags ausfällt
Vogelschlag ist keine höhere Gewalt
Wenn bei einer Pauschalreise ein Flugzeug wegen Vogelschlags ausfällt, muss der Reiseveranstalter hierfür haften. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall fiel ein
Richter: Vogelschlag ist kein Fall "höherer Gewalt"
Das Kammergericht Berlin entschied, dass der
Fluggesellschaft muss Betrieb gut organisieren - Ersatzflug hätte bereitgestellt werden können
In Fällen, in denen ein
Vogelschlag ist ein typisches Problem des Luftverkehrs
Bei
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Fällt ein Flugzeug wegen eines technischen Defekts aus, liegt wegen eines betrieblichen Zusammenhangs grundsätzlich keine höhere Gewalt im Sinne von § 651 j BGB vor. Dies gilt auch dann, wenn der Defekt auf Vogelschlag beruht.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.07.2009
Quelle: ra-online (pt)
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Dokument-Nr. 8161
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