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Kammergericht Berlin, Urteil vom 14.06.2016
Berliner Imam zu Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt
Umfassendes Geständnis und Aufklärungshilfe haben strafmildernder Wirkung
Das Kammergericht hat den 30-jährigen Gadzhimurad K. wegen des Werbens um Mitglieder oder Unterstützer für die Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) und wegen der Billigung von Straftaten durch den IS zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Nach den Feststellungen des Berliner Kammergerichts habe der Angeklagte am 18. Januar 2015 als Administrator des Online-Portals "Shamtoday" ein Video mit dem Titel "Härte im Jihad" hochgeladen, in dem er der
Umfassendes Geständnis hat strafmildernder Wirkung - Anzeichen für verminderte Schuldunfähigkeit jedoch nicht erkennbar
Die Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten setzt sich aus Einzelstrafen von zwei Jahren und drei Monaten für das Werben von Mitgliedern oder Unterstützern für eine ausländische
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.06.2016
Quelle: Kammergericht/ra-online
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Dokument-Nr. 22760
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