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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.02.2017
- 14 Sa 1038/16 -
Streit um Kopftuch: Lehrerin erhält nach abgelehnter Bewerbung Entschädigung
Generelles Verbot zum Tragen eines muslimischen Kopftuchs ohne konkrete Gefährdung nicht zulässig
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat einer Lehrerin, deren Bewerbung abgelehnt wurden, weil sie während des Unterrichts ein muslimisches Kopftuch tragen wollte, eine Entschädigung zugesprochen.
Im zugrunde liegenden Fall hatte sich eine
Konkrete Gefährdung durch Tragen des Kopftuchs durch Land nicht geltend gemacht
Das Landesarbeitsgericht hat in der Ablehnung der Bewerbung im Zusammenhang mit dem muslimischen
Lehrerin erhält Entschädigung in Höhe von 8.680 Euro
Das Landesarbeitsgericht hat unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.02.2017
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
- Klage auf Entschädigung wegen religiöser Diskriminierung durch Kopftuchverbot erfolglos
(Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteil vom 18.01.2017
[Aktenzeichen: 3 A 24/16]) - BAG: Muslimische Lehrerin darf auch Mütze als Kopftuch-Ersatz nicht in der Schule tragen
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.08.2009
[Aktenzeichen: 2 AZR 499/08 ]) - Keine Einstellung als Lehrerin wegen Tragens eines Kopftuchs aus religiösen Gründen begründet Entschädigungsanspruch
(Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Urteil vom 24.04.2020
[Aktenzeichen: 5 LB 129/18])
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Dokument-Nr. 23829
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