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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.01.2013
- 15 Sa 1635/12 -
Dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung ohne Erlaubnis begründet Arbeitsverhältnis zwischen Entleiher und Arbeitnehmer
Auch auf Dauer angelegte Arbeitnehmerüberlassung ist von erteilter Erlaubnis nicht gedeckt
Die Arbeitnehmerüberlassung bedarf nach § 1 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) der Erlaubnis und erfolgt vorübergehend. Eine Arbeitnehmerüberlassung ohne Erlaubnis führt nach § 10 Abs. 1 AÜG zu einem Arbeitsverhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer. Im Gesetz ist nicht näher geregelt, wann ein vorübergehender Einsatz anzunehmen ist und welche Rechtsfolgen bei einer nicht nur vorübergehenden Leiharbeit eintreten. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall betreibt der Entleiher Krankenhäuser und setzt als Krankenpflegepersonal bei einem konzerneigenen Verleihunternehmen beschäftigtes Personal ein. Die Beschäftigung erfolgt auf Dauerarbeitsplätzen, für die keine eigenen Stammarbeitnehmer vorhanden sind. Das Verleihunternehmen besitzt eine
15. Kammer bejaht Begründung eines Arbeitsverhältnisses
Die 15. Kammer Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in diesem Fall entschieden, dass ein
7. Kammer verneint Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses
Demgegenüber hatte die 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg in einem Parallelverfahren das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Entleiher und dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.01.2013
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
Jahrgang: 2013, Seite: 234 NZA-RR 2013, 234
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Dokument-Nr. 14991
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