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Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2011
- 12 Sa 926/11, 12 Sa 928/11, 12 Sa 946/11, 12 Sa 982/11, 12 Sa 1079/11 und 12 Sa 1164/11 -
LAG Düsseldorf: Außerordentliche betriebsbedingte Kündigungen nach Kündigungsverzicht unwirksam
Kündigungsverzicht gemäß Dienstvereinbarung auch bei drohender Insolvenz weiterhin wirksam
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat die von einem Krankenhaus in kirchlicher Trägerschaft ausgesprochenen außerordentlichen betriebsbedingten Kündigungen für unwirksam erklärt. Der zuvor in einer Dienstvereinbarung festgelegte Kündigungsverzicht im Gegenzug zum Verzicht auf Weihnachtsgeld ist auch bei einer schwierigen wirtschaftlichen Situation des Arbeitgebers als Gesamtzusage individualvertraglich weiter wirksam.
Im zugrunde liegenden Streitfall sah eine Dienstvereinbarung eines Krankenhauses in kirchlicher Trägerschaft als Gegenleistung für den Verzicht auf das
Kündigungsverzicht wurde bereits in Kenntnis der schwierigen wirtschaftlichen Situation vereinbart
Ebenso wie die Vorinstanz, das Arbeitsgericht Duisburg, hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf den Kündigungsschutzklagen stattgegeben. Das Gericht ging davon aus, dass die Rechte der Beschäftigten aus der Dienstvereinbarung, d.h. der
Die Verfahren 12 Sa 843/11, 12 Sa 929/11, 12 Sa 930/11 und 12 Sa 931/11, sind durch Berufungsrücknahme bzw. Vergleich erledigt worden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.11.2011
Quelle: Landesarbeitsgericht Düsseldorf/ra-online
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Dokument-Nr. 12624
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