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Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 17.01.2012
- 17 Sa 252/11 -
Keine Kündigung wegen des Vorwurfs der Unterschlagung von 14,99 Euro
Beweise für gerechtfertigte Tatkündigung wegen Unterschlagung nicht ausreichend vorgebracht
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat eine Kündigung eines Arbeitnehmers, dem vorgeworfen wurde, 14,99 Euro unterschlagen zu haben, abgelehnt.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war bei der Beklagten, einem Abfallwirtschaftunternehmen seit dem 1. September 1997 als Verwieger an der Müllrampe tätig. Zu seinen Aufgaben gehörte es u. a., so genannte Wiegebelege zu erstellen.
Arbeitgeber wirft Angestellten Unterschlagung vor
Die Beklagte hat dem Kläger vorgeworfen, er solle von einem Privatkunden am 1. Juni 2010 einmalig einen Betrag von 14,99 Euro vereinnahmt, aber nicht ordnungsgemäß verbucht haben. Die Quittung habe er deshalb nicht erteilt, um den Betrag selbst zu behalten. Der daraus resultierende Vorwurf der
Arbeitgeber kündigt Angestellten fristlos, hilfsweise außerordentlich
Der Kläger hatte bei der letzten Betriebsratswahl kandidiert. Ausweislich des Ergebnisses der Wahl vom 19. Mai 2010 war er nicht in den Betriebsrat gewählt worden. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis nach erfolgter Betriebsratsanhörung am 15. Juni 2010 fristlos, hilfsweise außerordentlich unter Einhaltung einer sozialen Auslauffrist zum 31. Dezember 2010.
Gerichte erklären Kündigung für rechtsunwirksam
Das Arbeitsgericht Solingen ist in seinem Urteil vom 11. Januar 2011 der Argumentation der Beklagten nicht gefolgt und hat die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.01.2012
Quelle: ra-online, LAG Düsseldorf (pm/pt)
- Arbeitsgericht Solingen, Urteil vom 11.01.2011
[Aktenzeichen: 2 Ca 916/10]
- Fall "Emmely": Bundesarbeitsgericht erklärt fristlose Kündigung wegen Einlösen aufgefundener Leergutbons für unwirksam
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.06.2010
[Aktenzeichen: 2 AZR 541/09]) - Unterschlagung eines für die Biotonne vorgesehenen Brotes durch eine Verkäuferin rechtfertigt keine Kündigung
(Arbeitsgericht Leipzig, Urteil vom 30.09.2010
[Aktenzeichen: 3 Ca 1482/10])
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Dokument-Nr. 12886
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