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Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 30.03.2010
- 13 TaBVGa 8/10 -
LAG Hamm: Firma Schlecker XL ist Einzelfirma Anton Schlecker für Betriebsratswahl zur Auskunft verpflichtet
Frage ob Firmen Gemeinschaftsbetrieb darstellen für Herausgabe von Personaldaten unerheblich
Die Firma Schlecker XL ist dazu verpflichtet, dem Wahlvorstand der Einzelfirma Anton Schlecker für die Durchführung der Betriebsratswahlen Auskunft zu den Personaldaten der Mitarbeiter zu erteilen. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Hamm.
Antragsteller des zugrunde liegenden Falls ist der bei der Einzelfirma Anton Schlecker für die turnusmäßige Durchführung der Betriebswahlen im Bezirk Siegen gewählte Wahlvorstand. Dem Bezirk Siegen sind nach den Zuordnungstarifvertrag zumindest 27 Filialen der
Sachverhalt
Im Dezember 2008 wurde die
Wahlvorstand verlangt Namen und Personaldaten der Mitarbeiter der Firma Schlecker XL
Der Wahlvorstand vertritt die Auffassung, dass die XL-Filiale in Kreuztal auch zum Bezirk Siegen der
Das Arbeitsgericht Siegen hat das Auskunftsbegehren zurückgewiesen. Die hiergegen gerichtete Beschwerde des Wahlvorstandes war im einstweiligen Verfügungsverfahren erfolgreich.
Auskunftsverweigerung könnte Auswirkungen auf die spätere Wahl haben
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.04.2010
Quelle: ra-online, LAG Hamm
- Arbeitsgericht Siegen, Beschluss vom 04.03.2010
[Aktenzeichen: 1 BVGa 2/10]
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Dokument-Nr. 9454
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