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Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 13.08.2009
- 16 Sa 1045/08 -
Gemeindereferentin unterliegt im Rechtsstreit mit dem Erzbistum wegen Residenzpflicht
Gericht ließ offen, ob die in der KAVO geregelte Residenzpflicht wirksam ist
Eine Gemeindereferentin, die Klägerin bei ihrer Versetzung in den anderen Pastoralverbund ausdrücklich schriftlich ihr Einverständnis erklärt hatte, ihren Wohnsitz dort zu nehmen, ist mit ihrer Klage gegen diese Residenzpflicht untelegen. Das LAG Hamm konnte daher offen lassen, ob die in der KAVO geregelte Residenzpflicht unwirksam ist, wie zuvor das Arbeitsgericht angenommen hatte.
Die Klägerin steht seit neun Jahren bei dem beklagten Erzbistum in einem Arbeitsverhältnis als
Vorher der Versetzung ausdrücklich zugestimmt
Das LAG Hamm hat das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn abgeändert und die Klage abgewiesen. Nachdem das Erzbistum die Berufung wegen der Abmahnung zurückgenommen hat, war nur noch über die grundsätzliche Verpflichtung der Klägerin, ihren
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.08.2009
Quelle: ra-online, LAG Hamm
- Arbeitsgericht Paderborn, Urteil
[Aktenzeichen: 2 Ca 118/08]
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Dokument-Nr. 8300
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