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Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 30.05.2012
5 Sa 638/11 -

Dienstleiter muss ausgelobte Rolex Uhr an Gebietsverkaufsleiter aushändigen

Für den Erhalt der Prämie erforderliche Distributionspunkte wurden zweifelsfrei erreicht

Das Landesarbeitsgericht Hamm hat entschieden, dass der Dienstleiter eines Getränkevertriebs eine im Rahmen eines Contests ausgelobte Rolex Uhr an den klagenden Gebietsverkaufsleiter auszuhändigen hat. Einen Nachweis dafür, dass der Verkaufsleiter die nötigen Distributionspunkte für den Erhalt der Rolex nicht erreicht hat, konnte der Dienstleiter nicht nachweisen.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls war bei dem beklagten Dienstleister im Bereich des Getränkevertriebs von 2007 bis 2010 als Gebietsverkaufsleiter beschäftigt. Im Jahre 2007 wurde bei der Beklagten ein so genannter Rolex-Contest durchgeführt. Für das Erreichen bestimmter Vertriebszahlen – ermittelt durch selbst geschriebene Distributionspunkte – wurde dem Gewinner eine Rolex zugesagt.

Übereignung der Rolex Uhr verweigert

Nach der Ermittlung des ersten Gewinners wurde der Contest verlängert und bei Erreichen von bestimmten Zielen ein erneuter Gewinn einer Rolex Uhr in Aussicht gestellt. Der Kläger vertritt die Auffassung, er hätte mit seiner „Tankstellentruppe“ die Vertriebsziele erreicht, so dass er Anspruch auf die Rolex Uhr (Submariner 2007) im Werte von 4.800 Euro habe. Da ihm die Übereignung der Uhr jedoch verweigert wurde, klagte der Mann.

Für die Prämie erforderlichen Distributionspunkte wurden unstrittig notiert

Das Arbeitsgericht Paderborn hat die Klage abgewiesen. Die hiergegen gerichtete Berufung des Klägers hatte vor dem Landesarbeitsgericht Hamm Erfolg. Die Beklagte wurde verurteilt eine entsprechende Rolex Typ Submariner 2007 herauszugeben und zu übereignen. Unstreitig hatte der Kläger die für die Prämie erforderlichen 3100 Distributionspunkte notiert. Dass der Kläger die Punkte zu Unrecht aufgeschrieben hat, hätte die Beklagte darlegen müssen, was ihr jedoch nicht gelungen ist.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.05.2012
Quelle: Landesarbeitsgericht Hamm/ra-online

Vorinstanz:
  • Arbeitsgericht Paderborn, Urteil vom 10.03.2011
    [Aktenzeichen: 1 Ca 2265/10]
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Dokument-Nr.: 13562 Dokument-Nr. 13562

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