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Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 30.05.2012
- 5 Sa 638/11 -
Dienstleiter muss ausgelobte Rolex Uhr an Gebietsverkaufsleiter aushändigen
Für den Erhalt der Prämie erforderliche Distributionspunkte wurden zweifelsfrei erreicht
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat entschieden, dass der Dienstleiter eines Getränkevertriebs eine im Rahmen eines Contests ausgelobte Rolex Uhr an den klagenden Gebietsverkaufsleiter auszuhändigen hat. Einen Nachweis dafür, dass der Verkaufsleiter die nötigen Distributionspunkte für den Erhalt der Rolex nicht erreicht hat, konnte der Dienstleiter nicht nachweisen.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls war bei dem beklagten Dienstleister im Bereich des Getränkevertriebs von 2007 bis 2010 als Gebietsverkaufsleiter beschäftigt. Im Jahre 2007 wurde bei der Beklagten ein so genannter Rolex-Contest durchgeführt. Für das Erreichen bestimmter Vertriebszahlen – ermittelt durch selbst geschriebene Distributionspunkte – wurde dem Gewinner eine Rolex zugesagt.
Übereignung der Rolex Uhr verweigert
Nach der Ermittlung des ersten Gewinners wurde der Contest verlängert und bei Erreichen von bestimmten Zielen ein erneuter Gewinn einer Rolex
Für die Prämie erforderlichen Distributionspunkte wurden unstrittig notiert
Das Arbeitsgericht Paderborn hat die Klage abgewiesen. Die hiergegen gerichtete Berufung des Klägers hatte vor dem Landesarbeitsgericht Hamm Erfolg. Die Beklagte wurde verurteilt eine entsprechende Rolex Typ Submariner 2007 herauszugeben und zu übereignen. Unstreitig hatte der Kläger die für die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.05.2012
Quelle: Landesarbeitsgericht Hamm/ra-online
- Arbeitsgericht Paderborn, Urteil vom 10.03.2011
[Aktenzeichen: 1 Ca 2265/10]
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Dokument-Nr. 13562
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