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Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 07.02.2017
- 12 Sa 745/16 -
Staus als "Freiberufler" in XING-Profil rechtfertigt keine fristlose Kündigung wegen unerlaubter Konkurrenztätigkeit
Fehlerhafte Angabe des aktuellen beruflichen Status ist nicht als Werbung für Konkurrenztätigkeit zu werten
Die falsche Angabe des beruflichen Staus als "Freiberufler" kann ohne Hinzutreten weiterer Umstände keine fristlose Kündigung wegen einer unerlaubten Konkurrenztätigkeit rechtfertigen. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Köln.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streifalls war Mitarbeiter einer Steuerberaterkanzlei. Die Parteien vereinbarten im Wege eines Aufhebungsvertrages die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses mit mehrmonatiger Auslauffrist. Kurz vor Ende des Arbeitsverhältnisses stellte die beklagte Arbeitgeberin fest, dass der Kläger in seinem privaten XING-Profil bereits angegeben hatte, als "Freiberufler" tätig zu sein. Sie sprach die
LAG erklärt außerordentliche Kündigung als rechtsunwirksam
Das Landesarbeitsgericht Köln hat - wie bereits das Arbeitsgericht als Vorinstanz - die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.02.2017
Quelle: Landesarbeitsgericht Köln/ra-online
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Dokument-Nr. 23835
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