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Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 14.05.2010
4 Sa 1257/09 -

Missbrauch von Zugangsrechten – Fristlose Kündigung eines EDV-Administrators rechtmäßig

Angestellter Innenrevisoren hat kein Recht Arbeitgeber oder seinen Vorstand zu kontrollieren

Ein EDV-Administrator darf seine Zugangsrechte nur für seine Aufgaben nutzen, die der Funktion des Computersystems dienen. Er darf nicht außerhalb dieser Aufgaben Inhalte fremder Datenbestände einsehen. Missbraucht er seine Zugangsrechte, kann das eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Köln.

Im zugrunde liegenden Streitfall wurde einem EDV-Administrator fristlos gekündigt, weil er E-Mails und Kalendereinträge des Vorstands seiner Arbeitgeberfirma eingesehen hatte.

Für Innenrevision geltende Richtlinien beinhalten kein Kontrollrecht

Seine dagegen gerichtete Kündigungsschutzklage blieb vor dem Landesarbeitsgericht Köln erfolglos. Die Rechtfertigung des Klägers, er sei zugleich Innenrevisor gewesen, deshalb sei es seine Aufgabe gewesen, auch den Vorstand zu kontrollieren, ließ das Gericht nicht gelten. Schon grundsätzlich – so das Landesarbeitsgericht – sei es nicht Aufgabe von angestellten Innenrevisoren, auch den Arbeitgeber oder seinen Vorstand zu kontrollieren. Auch die für die Innenrevision im konkreten Fall geltenden Richtlinien ergaben ein solches Kontrollrecht nicht.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.09.2010
Quelle: Landesarbeitsgericht Köln/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Arbeitsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Der IT-Rechts-Berater (ITRB)
Jahrgang: 2011, Seite: 80
ITRB 2011, 80

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Dokument-Nr.: 10273 Dokument-Nr. 10273

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