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Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 27.01.2011
- 7 Sa 802/10 -
Paketdienst muss bei Paketverlust zunächst bestehende Versicherung in Anspruch nehmen
Rückgriff auf verantwortlichen Paketzusteller nur bei Leistungsfreiheit der Versicherung oder Inanspruchnahme des Paketzustellers durch Versicherung
Ist ein Paketdienst schadensersatzpflichtig, weil es zum Verlust von Paketen kam, muss zunächst eine bestehende Versicherung in Anspruch genommen werden. Eine Inanspruchnahme des verantwortlichen Paketzustellers ist nur dann möglich, wenn die Versicherung für den Schaden nicht aufkommen muss oder sie den Paketzusteller in Regress nehmen kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2007, November 2007 und Januar 2008 kam es bei einem
Kein Anspruch auf Schadensersatz gegen Paketzusteller
Das Landesarbeitsgericht Köln entschied zu Gunsten des Paketzustellers und hob daher die Entscheidung des Arbeitsgerichts auf. Ein Anspruch auf
Vorrangige Inanspruchnahme der Versicherung
Der
Kein grob fahrlässig verschuldeter Paketverlust
Zwar habe der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.07.2017
Quelle: Landesarbeitsgericht Köln, ra-online (vt/rb)
- Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 05.05.2010
[Aktenzeichen: 9 Ca 936/09]
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Dokument-Nr. 24548
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