Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 19.11.2009
- 7 Sa 879/09 -
LAG Köln: Leichenwagen ist als Dienstwagen unzumutbar
Leichenwagen für private Nutzung nicht geeignet
Ein Bestattungsunternehmer erfüllt den arbeitsvertraglichen Anspruch eines Arbeitnehmers auf Überlassung eines Dienstfahrzeugs auch zur privaten Nutzung nicht dadurch, dass er ihm einen Leichenwagen zur Verfügung stellt. Die Nutzung eines solchen Fahrzeugs in der Freizeit ist für den Angestellten und seine Angehörigen unzumutbar. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Köln.
In dem zugrunde liegenden Rechtstreit ging es um die Überlassung eines Firmenwagens auch zur privaten Nutzung. Der Kläger beantragte, dass es sich bei dem zur Verfügung gestellten Fahrzeug nicht um einen
Arbeitgeber: Vorheriges Fahrzeug war ebenfall ein Transporter
Der Arbeitgeber, ein Bestattungsunternehmer, vertrat im Rechtstreit die Auffassung, auch mit einem
Stellenwert eines Leichenwagens macht private Nutzung unzumutbar
Das Landesarbeitsgericht gab der Klage insoweit statt: In Anbetracht des Stellenwerts eines Leichenwagens in der allgemeinen Verkehrsanschauung sei es dem Angestellten nicht zumutbar, ein solches Fahrzeug für sich und seine Angehörigen in seiner Freizeit privat zu nutzen.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.10.2010
Quelle: Landesarbeitsgericht Köln/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 10346
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10346
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.