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Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 14.01.2009
- 11 Sa 460/08 -
Kein Anspruch auf Einsicht in Personalakte nach Ende der Anstellung
Recht auf Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung besteht ebenfalls nicht
Ein ehemaliger Arbeitnehmer hat in der Regel keinen Anspruch auf Einsicht in seine Personalakte bei seinem früheren Arbeitgeber. Das entschied das Landesarbeitsgericht München.
Der Kläger war in der Zeit vom 1. Januar 2006 bis 30. Juni 2007 bei seinem
Ausnahmen bestehen nur, wenn Abmahnung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch schaden kann
Das Gericht sah dies anders. Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.10.2009
Quelle: ra-online, Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht
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Dokument-Nr. 8615
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