Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.01.2012
- 10 Sa 593/11 -
Fristlose Kündigung wegen fehlendem Attest ist rechtmäßig
Arbeitsunfähigkeit muss dem Arbeitgeber unverzüglich mitgeteilt und mit einem ärztlichen Attest bescheinigt werden
Legt ein Arbeitnehmer auch nach erfolgter Abmahnung keine von einem Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor und fehlt er weiterhin unentschuldigt, so verletzt er seine Anzeige- und Nachweispflicht hartnäckig und uneinsichtig. Die Fortführung des Arbeitsverhältnisses ist dem Arbeitgeber unter diesen Umständen nicht zuzumuten und eine fristlose Kündigung damit gerechtfertigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Mainz hervor.
Im vorliegenden Fall klagte ein ehemaliger Dachdecker gegen die
Eine fristlose Kündigung ist gerechtfertigt, wenn auch nach entsprechender Abmahnung keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt wird
Das Landesarbeitsgericht Mainz, dem die Klage des Dachdeckers gegen diese Kündigung schließlich vorgelegt wurde, bestätigte die Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung. Demnach liege ein wichtiger Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB vor, der dem Arbeitgeber die Fortführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar mache. Werde die Anzeigepflicht bei
Jeder Arbeitgeber kann die Vorlage eines Attests früher als nach drei Kalendertagen verlangen
Sowohl bei Ersterkrankung als auch bei Folgeerkrankung bestehe wegen der Auswirkungen auf den Betriebsablauf ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers daran, rechtzeitig die krankheitsbedingte Verhinderung und deren voraussichtliche Dauer mitgeteilt zu bekommen. Die Anzeigepflicht sei gesetzlich in § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG geregelt. Auch die Vertragsklausel des Beklagten im vorliegenden Fall, nach der bereits ab dem ersten Erkrankungstag eine
Fortführung des Arbeitsverhältnisses war Arbeitgeber unzumutbar
Der beklagte Arbeitgeber des vorliegenden Falls müsse aufgrund der nicht beachteten
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.03.2012
Quelle: ra-online, Landesarbeitsgericht Mainz (vt/st)
- Arbeitsgericht Mainz, Urteil vom 28.07.2011
[Aktenzeichen: 11 Ca 208/11]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 13228
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13228
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.