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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.11.2012
- 5 AZR 886/11 -
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Arbeitgeber darf Attest ab dem ersten Krankheitstag verlangen
Verlangen des Arbeitgebers auf Vorlage der ärztlichen Bescheinigung bedarf keiner sachlichen Rechtfertigung
Nach § 5 Abs. 1 Satz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) ist der Arbeitgeber berechtigt, von dem Arbeitnehmer die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer schon von dem ersten Tag der Erkrankung an zu verlangen. Die Ausübung dieses Rechts steht im nicht an besondere Voraussetzungen gebundenen Ermessen des Arbeitgebers.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist bei der beklagten Rundfunkanstalt als Redakteurin beschäftigt. Sie stellte für den 30. November 2010 einen Dienstreiseantrag, dem ihr Vorgesetzter nicht entsprach. Eine nochmalige Anfrage der Klägerin wegen der Dienstreisegenehmigung am 29. November wurde abschlägig beschieden. Am 30. November meldete sich die Klägerin krank und erschien am Folgetag wieder zur Arbeit. Daraufhin forderte die Beklagte die Klägerin auf, künftig schon am ersten Tag der Krankmeldung einen Arzt aufzusuchen und ein entsprechendes Attest vorzulegen.
Arbeitnehmerin hält Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag für unnötig
Mit ihrer Klage hat die Klägerin den Widerruf dieser Weisung begehrt und geltend gemacht, das Verlangen des Arbeitgebers auf Vorlage einer ärztlichen
Ausübung des Rechts ist seitens des Arbeitgebers an keine besonderen Voraussetzungen gebundenen
Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Die Revision der Klägerin blieb erfolglos. Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts stehe die Ausübung des dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.11.2012
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online
- Fristlose Kündigung wegen fehlendem Attest ist rechtmäßig
(Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.01.2012
[Aktenzeichen: 10 Sa 593/11]) - Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit kann zur außerordentlichen Kündigung führen
(Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 01.04.2009
[Aktenzeichen: 6 Sa 1593/08])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2013, Seite: 464 DB 2013, 464 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2013, Seite: 414 MDR 2013, 414 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2013, Seite: 892 NJW 2013, 892 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2013, Seite: 146 NJW-Spezial 2013, 146 | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA)
Jahrgang: 2013, Seite: 322 NZA 2013, 322 | Zeitschrift: Österreichisches Recht der Wirtschaft (RdW)
Jahrgang: 2013, Seite: 406 RdW 2013, 406 | Zeitschrift für Tarifrecht (ZTR)
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Dokument-Nr. 14624
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