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Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.07.2008
- 7 Sa 68/08 -
Nur präzise Abmahnungen sind zulässig
Arbeitgeber verstößt ansonsten gegen Fürsorgepflicht
Das Landesarbeitsgericht Mainz verurteilte einen Arbeitgeber, die Abmahnungen aus der Personalakte des bei ihm beschäftigten Arbeitnehmers aus dessen Personalakte zu entfernen.
Der Beklagte, ein Krankenhausträger, hatte den Kläger und bei ihm angestellten Arzt zwei Mal wegen angeblicher Behandlungsfehler abgemahnt. Dagegen klagte der Arzt. Das Gericht verurteilte daraufhin den Arbeitgeber, die
Bei Abmahnung mehrerer Pflichtverletzungen müssen alle zutreffend genannt sein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.09.2008
Quelle: ra-online
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Dokument-Nr. 6712
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