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Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.12.2009
- 6 Sa 158/09 -
Aufforderung eines ausländischen Mitarbeiters zur Teilnahme an Deutschkurs stellt keine Diskriminierung dar
Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Entschädigung wegen angeblicher Diskriminierung aufgrund der Herkunft
Die an einen ausländischen Arbeitnehmer, dessen Muttersprache nicht deutsch ist, gerichtete Aufforderung, einen Deutschkurs zu besuchen, stellt keine Belästigung im Sinne von § 3 Absatz 3 AGG aufgrund der ethnischen Herkunft dar. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden.
Die aus dem ehemaligen Jugoslawien stammende Klägerin, deren Muttersprache kroatisch ist, ist bei der Beklagten als Reinigungskraft und vertretungsweise als Kassiererin in einem Schwimmbad langjährig beschäftigt. Die Beklagte forderte sie Mitte 2006 zweimal erfolglos auf, an einem
Grund für Sprachkurs ist mangelnde Sprachkompetenz und nicht Herkunft der Klägerin
Zur Begründung führte das Landesarbeitsgericht aus: Die Aufforderung, einen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.01.2010
Quelle: ra-online, LAG Schleswig-Holstein
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Dokument-Nr. 9078
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