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Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25.04.2018
- 6 TaBV 21/17 -
Einigungsstelle darf keine Vorgaben zur personellen Mindestbesetzung beschließen
Betriebsrat kann bei Personalplanung des Arbeitgebers nicht erzwingbar mitbestimmen
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat entschieden, dass eine Einigungsstelle auch aus Gründen der Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG keine Vorgaben an den Arbeitgeber über die personelle Mindestbesetzung beschließen kann.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In der Vergangenheit stritten die Arbeitgeberin, die eine Klinik betreibt, und ihr
Einigungsstelle selbst darf Bestehen einer Gefährdung nicht eigenständig feststellen
Die Arbeitgeberin machte vor dem Landesarbeitsgericht erfolgreich die Unwirksamkeit des Einigungsstellenspruchs geltend. Die
Überlastungsschutz muss beispielsweise auf organisatorischer Ebene gewährleistet werden
Selbst bei Annahme einer konkreten Gefährdung hat die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.05.2018
Quelle: Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein/ra-online
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Dokument-Nr. 25877
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