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Landgericht Aachen, Urteil vom 10.03.2004
- 7 S 46/03 -
Anspruch des Mieters auf eigene Waschmaschine auch im Niedrigenergiehaus
Verbot durch Klausel im Mietvertrag unzulässig
Ein Mieter hat selbst in einem Niedrigenergiehaus einen Anspruch auf eine eigene Waschmaschine. Ein entsprechendes Verbot im Mietvertrag ist unwirksam. Dies hat das Landgericht Aachen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob die Mieter einer in einem
Anspruch auf eigene Waschmaschine bestand
Das Landgericht Aachen entschied zu Gunsten der Mieter. Diese haben einen Anspruch auf eine eigene
Berechtigtes Interesse an eigener Waschmaschine
Ein Mieter habe ein berechtigtes Interesse daran, so das Landgericht weiter, seine Wäsche in seinen eigenen Räumen waschen zu können und zwar wie ihm es zeitlich und sachlich erforderlich und passend erscheint. Dies gelte grundsätzlich auch für ein
Anschluss der Waschmaschine an Warmwasserspeicher des Hauses
Da die Mieter jedoch in einem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.02.2014
Quelle: Landgericht Aachen, ra-online (zt/NJW 2004, 1807/rb)
Jahrgang: 2004, Seite: 1807 NJW 2004, 1807 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2004, Seite: 459 NZM 2004, 459
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Dokument-Nr. 17636
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