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Landgericht Baden-Baden, Urteil vom 13.06.2006
- 1 O 81/06 -
Fehlender Badewannenhaltegriff ist kein Reisemangel
Reiseveranstalter muss nicht für Unfall haften
Wenn im Badezimmer ein Badewannengriff fehlt, ist dies kein Reisemangel. Das hat das Landgericht Baden-Baden entschieden.
Im Fall machte ein Pauschalreisender Urlaub in einem Hotel in Albufeira (Portugal). Als er nach einem ausgedehnten Bad aus der
Anbringen von Haltegriffen an Badewannen ist kein geschuldeter Hotelstandard
Das Landgericht Baden-Baden wies die Klage ab. Es führte aus, dass ein Reiseveranstalter zwar im Rahmen seiner Grundpflichten auch dafür verantwortlich sei, dass die Sicherheitsstandards von den Hoteliers eingehalten würden. Jedoch gehöre zu den geschuldeten Sicherheitsstandards in Portugal nicht das Anbringen von Haltegriffen an Badewannen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.03.2007
Quelle: ra-online (pt)
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Dokument-Nr. 4017
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