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Landgericht Berlin, Beschluss vom 05.08.2014
- 15 O 342/14 -
Landgericht Berlin: Weiteres Eilverfahren in Sachen "UBER - APP" ohne Erfolg
Gericht verneint Eilbedürftigkeit
Das Landgericht Berlin hat in einem weiteren Eilverfahren, das gegen die Betreiber der Smartphone-App "UBER! zur Vermittlung von Fahraufträgen eingeleitet worden ist, den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.
Das Landgericht hat die Eilbedürftigkeit verneint, da die Antragstellerin, eine GmbH, mit der Einleitung des Verfahrens zu lange gewartet habe. Ihr Geschäftsführer habe sich bereits im Dezember 2013 mit dem Geschäftsmodell befasst und er habe im April 2014 im eigenen Namen eine einstweilige Verfügung durch das Landgericht Berlin erwirkt, wonach den Betreibern untersagt worden ist, die Smartphoneapplikation in der Stadt Berlin einzusetzen.
Der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin hat das Landgericht mit Beschluss vom 19. September 2014 nicht abgeholfen und die Sache dem Kammergericht zur Entscheidung vorgelegt.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.09.2014
Quelle: Landgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 18897
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