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Landgericht Berlin, Urteil vom 30.04.2013
- 16 O 389/12 Kart -
Streit um Einspeiseentgelte ins Kabel: Kabel Deutschland verliert Klage auch gegen RBB
Kabelnetzbetreiberin scheitert im Prozess um Zahlungspflicht einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt für Programmeinspeisung ins Kabelnetz
Das Landgericht Berlin hat die Klage von Kabel Deutschland abgewiesen, mit der Kabel Deutschland den Fortbestand eines gekündigten Vertrages mit dem RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg) über die gebührenpflichtige Einspeisung von Programmsignalen in das Kabelnetz gerichtlich festgestellt wissen wollte.
Nach Auffassung des Landgerichts ist die Vertragskündigung weder unter dem Gesichtspunkt eines selbstwidersprüchlichen Verhaltens noch wegen sittenwidriger Schädigung unwirksam.
Landgericht Berlin verneint Verstoß gegen Vorgaben des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Die Vertragskündigung verstoße auch nicht gegen Vorgaben des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auch die Hilfsanträge der Klägerin blieben erfolglos.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.05.2013
Quelle: Landgericht Berlin/ra-online (pm/pt)
- Kabeleinspeisegebühren: Kabel Deutschland scheitert mit Klage gegen WDR
(Landgericht Köln, Urteil vom 14.03.2013
[Aktenzeichen: 31 O 466/12]) - Kabel-Einspeiseentgelte: Bayerischer Rundfunk muss keine Einspeiseentgelte an Kabel Deutschland zahlen
(Landgericht München I, Urteil vom 25.04.2013
[Aktenzeichen: 17 HK O 16920/12])
Jahrgang: 2013, Seite: 507 K&R 2013, 507 | Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2013, Seite: 548 MMR 2013, 548
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Dokument-Nr. 15754
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